Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Topnews
Einigung auf gemeinsame Position
DBV, DRV und DAH haben sich auf eine gemeinsame Position zum BGH-Erntegut-Urteil geeinigt. Sie bezeichnen es als "kontraproduktiv", dass der Agrarhandel durch die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH in eine Kontrollfunktion gedrängt werde. Das Datenbank-System der STV sei überdimensioniert und unverhältnismäßig. Es brauche eine unbürokratische Alternative. Anerkannt wird, dass Verstöße gegen das Sortenschutzrecht finanzielle Konsequenzen in Form von Ansprüchen seitens der STV und in der Folge auch seitens des Handels nach sich ziehen können.
DBV, DRV und DAH zum Umgang mit dem umstrittenen BGH-Urteil.
Auf eine gemeinsame Position im Streit um das "Erntegut-Urteil" des Bundesgerichtshofs (BGH) haben sich der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Agrarhandel (DAH) geeinigt. Die Erklärung vom Dienstag (25.6.) liegt AGRA Europe vor. "Die Verbände halten es für kontraproduktiv, dass die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) das Erntegut-Urteil dazu verwendet, den Agrarhandel in eine Art Kontrollfunktion für die Züchter zu drängen", heißt es darin. Das von der STV vorgeschlagene Datenbank-System sei "überdimensioniert" und stehe in keinem "adäquaten Verhältnis zum angestrebten Nutzen".
Die Verbände warnen vor einem möglicherweise fehlerhaften und unter Zeitdruck erfolgenden Start der Datenbank noch zur Ernte dieses Jahres. An die Züchter appellieren DBV, DRV und DAH, "im Sinne einer weiterhin guten Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Handel und Züchtung angemessen mit der Situation in der Ernte 2024 umzugehen". Es müssten gemeinsam unbürokratische und umsetzungsfähige Alternativen gefunden werden. Anerkannt wird von den Verbänden, dass die Landwirtschaft eine leistungsfähige und mittelständisch geprägte Pflanzenzüchtung brauche. Diese müsse sich durch Lizenz- und Nachbaugebühren finanzieren. Landwirte, die Z-Saatgut verwenden, ihren Nachbau ordnungsmäßig melden oder alternative Sorten anbauen, seien daher "auf der sicheren Seite".
Eingeräumt wird, dass der Handel gemäß dem BGH-Urteil verpflichtet ist, sich bei der Landwirtschaft über die Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erkundigen. Die Landwirtschaft müsse sich im Gegenzug gegenüber dem Handel erklären. Einig sind sich die Verbände zudem darüber, "dass Verstöße gegen das Sortenschutzrecht finanzielle Konsequenzen in Form von Ansprüchen seitens der STV und in der Folge auch seitens des Handels nach sich ziehen können". Landwirtschaft und Handel werden dazu aufgefordert, bei Streitfällen mit der STV zunächst gemeinsam in Gespräche einzutreten.
AbL gegen Vertragsstrafen
Mit deutlichen Worten haben sich erneut die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und die IG Nachbau gegen Vertragsstrafen in Lieferantenerklärungen positioniert. "Angedrohte Vertragsstrafen, die Annahmeverweigerung des Ernteguts und vielfache Klageverfahren gegen Landwirte sind nicht zu akzeptieren", sagte am Dienstag (25.6.) der Geschäftsführer der IG Nachbau, Georg Janßen. Es sei bereits genug Verwirrung wegen inhaltlich unterschiedlicher Lieferantenerklärungen angerichtet worden, beklagte Janßen. AbL und IG Nachbau forderten den Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und die STV auf, "die Erkundigungspflicht durch den Agrarhandel bei der jetzigen Ernte auszusetzen." Es müsse zügig eine praktikable Lösung gefunden werden. AgE
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Einigung auf gemeinsame Position
DBV, DRV und DAH haben sich auf eine gemeinsame Position zum BGH-Erntegut-Urteil geeinigt. Sie bezeichnen es als "kontraproduktiv", dass der Agrarhandel durch die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH in eine Kontrollfunktion gedrängt werde. Das Datenbank-System der STV sei überdimensioniert und unverhältnismäßig. Es brauche eine unbürokratische Alternative. Anerkannt wird, dass Verstöße gegen das Sortenschutzrecht finanzielle Konsequenzen in Form von Ansprüchen seitens der STV und in der Folge auch seitens des Handels nach sich ziehen können.
DBV, DRV und DAH zum Umgang mit dem umstrittenen BGH-Urteil.
Auf eine gemeinsame Position im Streit um das "Erntegut-Urteil" des Bundesgerichtshofs (BGH) haben sich der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Agrarhandel (DAH) geeinigt. Die Erklärung vom Dienstag (25.6.) liegt AGRA Europe vor. "Die Verbände halten es für kontraproduktiv, dass die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) das Erntegut-Urteil dazu verwendet, den Agrarhandel in eine Art Kontrollfunktion für die Züchter zu drängen", heißt es darin. Das von der STV vorgeschlagene Datenbank-System sei "überdimensioniert" und stehe in keinem "adäquaten Verhältnis zum angestrebten Nutzen".
Die Verbände warnen vor einem möglicherweise fehlerhaften und unter Zeitdruck erfolgenden Start der Datenbank noch zur Ernte dieses Jahres. An die Züchter appellieren DBV, DRV und DAH, "im Sinne einer weiterhin guten Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Handel und Züchtung angemessen mit der Situation in der Ernte 2024 umzugehen". Es müssten gemeinsam unbürokratische und umsetzungsfähige Alternativen gefunden werden. Anerkannt wird von den Verbänden, dass die Landwirtschaft eine leistungsfähige und mittelständisch geprägte Pflanzenzüchtung brauche. Diese müsse sich durch Lizenz- und Nachbaugebühren finanzieren. Landwirte, die Z-Saatgut verwenden, ihren Nachbau ordnungsmäßig melden oder alternative Sorten anbauen, seien daher "auf der sicheren Seite".
Eingeräumt wird, dass der Handel gemäß dem BGH-Urteil verpflichtet ist, sich bei der Landwirtschaft über die Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erkundigen. Die Landwirtschaft müsse sich im Gegenzug gegenüber dem Handel erklären. Einig sind sich die Verbände zudem darüber, "dass Verstöße gegen das Sortenschutzrecht finanzielle Konsequenzen in Form von Ansprüchen seitens der STV und in der Folge auch seitens des Handels nach sich ziehen können". Landwirtschaft und Handel werden dazu aufgefordert, bei Streitfällen mit der STV zunächst gemeinsam in Gespräche einzutreten.
AbL gegen Vertragsstrafen
Mit deutlichen Worten haben sich erneut die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und die IG Nachbau gegen Vertragsstrafen in Lieferantenerklärungen positioniert. "Angedrohte Vertragsstrafen, die Annahmeverweigerung des Ernteguts und vielfache Klageverfahren gegen Landwirte sind nicht zu akzeptieren", sagte am Dienstag (25.6.) der Geschäftsführer der IG Nachbau, Georg Janßen. Es sei bereits genug Verwirrung wegen inhaltlich unterschiedlicher Lieferantenerklärungen angerichtet worden, beklagte Janßen. AbL und IG Nachbau forderten den Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und die STV auf, "die Erkundigungspflicht durch den Agrarhandel bei der jetzigen Ernte auszusetzen." Es müsse zügig eine praktikable Lösung gefunden werden. AgE
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Einigung auf gemeinsame Position
DBV, DRV und DAH haben sich auf eine gemeinsame Position zum BGH-Erntegut-Urteil geeinigt. Sie bezeichnen es als "kontraproduktiv", dass der Agrarhandel durch die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH in eine Kontrollfunktion gedrängt werde. Das Datenbank-System der STV sei überdimensioniert und unverhältnismäßig. Es brauche eine unbürokratische Alternative. Anerkannt wird, dass Verstöße gegen das Sortenschutzrecht finanzielle Konsequenzen in Form von Ansprüchen seitens der STV und in der Folge auch seitens des Handels nach sich ziehen können.
DBV, DRV und DAH zum Umgang mit dem umstrittenen BGH-Urteil.
Auf eine gemeinsame Position im Streit um das "Erntegut-Urteil" des Bundesgerichtshofs (BGH) haben sich der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Agrarhandel (DAH) geeinigt. Die Erklärung vom Dienstag (25.6.) liegt AGRA Europe vor. "Die Verbände halten es für kontraproduktiv, dass die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) das Erntegut-Urteil dazu verwendet, den Agrarhandel in eine Art Kontrollfunktion für die Züchter zu drängen", heißt es darin. Das von der STV vorgeschlagene Datenbank-System sei "überdimensioniert" und stehe in keinem "adäquaten Verhältnis zum angestrebten Nutzen".
Die Verbände warnen vor einem möglicherweise fehlerhaften und unter Zeitdruck erfolgenden Start der Datenbank noch zur Ernte dieses Jahres. An die Züchter appellieren DBV, DRV und DAH, "im Sinne einer weiterhin guten Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Handel und Züchtung angemessen mit der Situation in der Ernte 2024 umzugehen". Es müssten gemeinsam unbürokratische und umsetzungsfähige Alternativen gefunden werden. Anerkannt wird von den Verbänden, dass die Landwirtschaft eine leistungsfähige und mittelständisch geprägte Pflanzenzüchtung brauche. Diese müsse sich durch Lizenz- und Nachbaugebühren finanzieren. Landwirte, die Z-Saatgut verwenden, ihren Nachbau ordnungsmäßig melden oder alternative Sorten anbauen, seien daher "auf der sicheren Seite".
Eingeräumt wird, dass der Handel gemäß dem BGH-Urteil verpflichtet ist, sich bei der Landwirtschaft über die Einhaltung der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erkundigen. Die Landwirtschaft müsse sich im Gegenzug gegenüber dem Handel erklären. Einig sind sich die Verbände zudem darüber, "dass Verstöße gegen das Sortenschutzrecht finanzielle Konsequenzen in Form von Ansprüchen seitens der STV und in der Folge auch seitens des Handels nach sich ziehen können". Landwirtschaft und Handel werden dazu aufgefordert, bei Streitfällen mit der STV zunächst gemeinsam in Gespräche einzutreten.
AbL gegen Vertragsstrafen
Mit deutlichen Worten haben sich erneut die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und die IG Nachbau gegen Vertragsstrafen in Lieferantenerklärungen positioniert. "Angedrohte Vertragsstrafen, die Annahmeverweigerung des Ernteguts und vielfache Klageverfahren gegen Landwirte sind nicht zu akzeptieren", sagte am Dienstag (25.6.) der Geschäftsführer der IG Nachbau, Georg Janßen. Es sei bereits genug Verwirrung wegen inhaltlich unterschiedlicher Lieferantenerklärungen angerichtet worden, beklagte Janßen. AbL und IG Nachbau forderten den Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und die STV auf, "die Erkundigungspflicht durch den Agrarhandel bei der jetzigen Ernte auszusetzen." Es müsse zügig eine praktikable Lösung gefunden werden. AgE


